- Aufstellen der raumakustischen Anforderungen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und Richtlinien (z.B. DIN 18041)
- Erstellung eines raumakustischen Planungskonzeptes inklusive akustischer Beurteilung des architektonischen Entwurfs
- Berechnungen raumakustischer Parameter wie Nachhallzeit und Sprachverständlichkeit
- Mitwirkung bei der Ausführungsplanung, d. h. Detaillierung der raumakustisch relevanten Aufbauten und akustische Spezifikationen zur Einarbeitung in die Ausschreibungsunterlagen
- Mitwirkung bei der Vergabe, z. B. durch Prüfen der Angebote aus raumakustischer Sicht
- Überwachung raumakustisch wichtiger Ausführungsarbeiten auf der Baustelle
- Messung raumakustischer Paramater wie Nachhallzeit oder Raumimpulsantwort, Sprachverständlichkeit, etc.